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EmpowerED Africa Jetzt spenden

Hintergrund

Spenden steuerlich absetzen — der praktische Leitfaden.

Was du wissen musst, um Geldspenden in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen — auf den Punkt, mit Belegen aus dem Steuerrecht.

Die Grundregel

Geldspenden an gemeinnützige Organisationen darfst du in deiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abziehen. Damit reduziert die Spende dein zu versteuerndes Einkommen — sie kommt also direkt zurück in Form einer geringeren Steuerlast.

Wieviel das konkret bringt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % (typisch ab ~50.000 € zu versteuerndem Einkommen) bedeutet eine 100-€-Spende: rund 30 € Steuerersparnis — die Spende kostet dich also netto 70 €.

Höchstbeträge

Du kannst bis zu 20 % deines Gesamtbetrags der Einkünfte als Spende absetzen (§ 10b Abs. 1 EStG). Alternativ: 4 ‰ der Summe aus Umsatz, Löhnen und Gehältern — die für Selbstständige und Unternehmen interessantere Variante.

Spendest du in einem Jahr mehr, geht der überschüssige Betrag nicht verloren — er wird im sogenannten Spendenvortrag in die Folgejahre übertragen, ohne zeitliche Begrenzung. Konkret heißt das: Du kannst auch außergewöhnlich große Einzelspenden (z. B. eine Erbschaftsspende) über mehrere Jahre absetzen.

Welche Bescheinigung brauchst du wann?

Bis 300 €: vereinfachter Nachweis

Für Spenden bis einschließlich 300 € genügt nach § 50 Abs. 4 EStDV ein vereinfachter Nachweis. Du brauchst:

Beide zusammen sind ein vollwertiger steuerlicher Nachweis.

Über 300 €: Zuwendungsbescheinigung (Anlage 1)

Ab 301 € verlangt das Finanzamt die offizielle Zuwendungsbescheinigung im amtlichen Muster nach BMF-Anlage 1. Sie enthält:

Wir versenden beides automatisch per E-Mail innerhalb weniger Minuten nach der Spende. Du musst keine Bescheinigung anfordern.

Wo in der Steuererklärung eintragen?

In der Anlage „Sonderausgaben", Abschnitt „Spenden und Mitgliedsbeiträge". Bei der Online-Erklärung über ELSTER findest du die Felder im Schritt „Sonderausgaben → Spenden". Einzutragen sind:

  1. Empfänger (z. B. „EmpowerED Africa gUG, Lübeck")
  2. Steuernummer der Organisation (steht auf der Bescheinigung)
  3. Datum der Zuwendung
  4. Betrag

Wichtig: Belege schickst du nicht mit. Du musst sie nur auf Verlangen des Finanzamts vorlegen. Aufbewahren reicht.

Sachspenden, Aufwandsspenden, Mitgliedsbeiträge

Drei Sonderfälle, die häufig Verwirrung stiften:

Wenn du im Ausland lebst

Wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist, kannst du Spenden an deutsche gemeinnützige Organisationen wie EmpowerED Africa gUG voll absetzen — egal wo die Mittel später eingesetzt werden. Wenn du in einem anderen EU-Land lebst, prüf dort die Regeln zur grenzüberschreitenden Spendenabsetzbarkeit (EU-Vorschrift erlaubt es, in vielen Ländern wird sie aber unterschiedlich umgesetzt).

Quellen

Hinweis: Dieser Leitfaden ersetzt keine Steuerberatung. Bei größeren Spenden oder besonderen Konstellationen (z. B. Spende aus Erbschaft, Kapitalstock-Stiftung) sprich mit einer Steuerberatung — das spart oft mehr Steuern, als die Beratung kostet.

Häufige Detailfragen

Acht Detailfragen, die immer wieder kommen — knapp beantwortet, mit Verweisen ins Steuerrecht.

Bis zu welchem Betrag kann ich Spenden steuerlich absetzen?

Bis zu 20 % deines Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 EStG). Bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 € sind das 12.000 € im Jahr. Spenden, die diese Grenze überschreiten, kannst du im Rahmen des sogenannten Spendenvortrags in den Folgejahren geltend machen.

Brauche ich eine Zuwendungsbescheinigung?

Bis 300 € reicht ein vereinfachter Nachweis: Kontoauszug oder Buchungsbestätigung der Bank zusammen mit einer Bestätigung der gemeinnützigen Organisation. Bei Beträgen über 300 € verlangt das Finanzamt eine offizielle Zuwendungsbescheinigung im amtlichen Muster (BMF Anlage 1). Wir versenden beides automatisch nach jeder Spende.

Wo trage ich Spenden in der Steuererklärung ein?

In der Anlage „Sonderausgaben" der Einkommensteuererklärung. Online über ELSTER landet das im Bereich „Sonderausgaben → Spenden und Mitgliedsbeiträge". Trage Empfänger, Betrag und Datum ein. Belege musst du nicht mitschicken — nur auf Anfrage des Finanzamts vorlegen.

Was ist eine Kleinbetragsbescheinigung?

Ein vereinfachter Beleg nach § 50 Abs. 4 EStDV für Spenden bis 300 €. Sie enthält Name und Anschrift der Organisation, Bestätigung der Gemeinnützigkeit (§ 60a AO) und einen Hinweis, dass die Spende für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Ergänzt mit dem Kontoauszug ist sie ein vollwertiger steuerlicher Nachweis.

Kann ich Sachspenden absetzen?

Ja, aber komplizierter. Sachspenden müssen mit ihrem gemeinen Wert (Verkehrswert) angesetzt werden — bei gebrauchten Gegenständen mit dem aktuellen Marktwert, nicht dem Neupreis. Die Organisation muss den Wert in der Bescheinigung dokumentieren. Wir nehmen IT-Sachspenden an; melde dich vorher per E-Mail.

Was passiert, wenn ich keine Bescheinigung erhalte?

Schreib uns: info@empowered-africa.org. Wir stellen Bescheinigungen automatisch nach Zahlungseingang aus, aber wenn etwas schiefgegangen ist, korrigieren wir das innerhalb eines Werktags und senden die korrekte PDF-Bescheinigung zu.

Gilt das auch für Spenden ins Ausland?

Spenden an EmpowerED Africa gUG sind voll absetzbar, weil wir eine deutsche gUG sind, deren satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit das Finanzamt Lübeck nach § 60a AO festgestellt hat — auch wenn die Mittel später für Projekte in Afrika eingesetzt werden. Direkt an eine ausländische Organisation zu spenden ist deutlich komplizierter und meist nicht absetzbar.

Wie lange muss ich die Bescheinigung aufbewahren?

Die gemeinnützige Organisation muss Bescheinigungen 10 Jahre aufbewahren (§ 50 EStDV). Du selbst musst sie nur so lange aufbewahren, bis das jeweilige Steuerjahr bestandskräftig ist — meist 4 Jahre. Trotzdem schadet es nicht, die PDF in deinem Steuerordner zu behalten. Wir archivieren ohnehin parallel.

Bereit?

Spenden — und automatisch eine korrekte Bescheinigung erhalten.

Wir kümmern uns um die Bürokratie. Du musst nichts anfordern.

→ Freier Betrag

Zuwendungsbescheinigung per E-Mail · Satzungsmäßige Voraussetzungen nach §60a AO festgestellt.

Konkret helfen

Jede Spende unterstützt konkrete Arbeit vor Ort.

25 € können einen Monat Starlink-Internet für den Computerraum mitfinanzieren. 500 € können einen weiteren gebrauchten Schul-PC ermöglichen.

Die Zuwendungsbescheinigung wird per E-Mail zugesandt. Die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit wurden durch das Finanzamt Lübeck nach §60a AO festgestellt.

  • 25 €kann einen Monat Starlink-Internet mitfinanzieren
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  • 500 €kann einen weiteren Schul-PC mitfinanzieren