Die Grundregel
Geldspenden an gemeinnützige Organisationen darfst du in deiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abziehen. Damit reduziert die Spende dein zu versteuerndes Einkommen — sie kommt also direkt zurück in Form einer geringeren Steuerlast.
Wieviel das konkret bringt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % (typisch ab ~50.000 € zu versteuerndem Einkommen) bedeutet eine 100-€-Spende: rund 30 € Steuerersparnis — die Spende kostet dich also netto 70 €.
Höchstbeträge
Du kannst bis zu 20 % deines Gesamtbetrags der Einkünfte als Spende absetzen (§ 10b Abs. 1 EStG). Alternativ: 4 ‰ der Summe aus Umsatz, Löhnen und Gehältern — die für Selbstständige und Unternehmen interessantere Variante.
Spendest du in einem Jahr mehr, geht der überschüssige Betrag nicht verloren — er wird im sogenannten Spendenvortrag in die Folgejahre übertragen, ohne zeitliche Begrenzung. Konkret heißt das: Du kannst auch außergewöhnlich große Einzelspenden (z. B. eine Erbschaftsspende) über mehrere Jahre absetzen.
Welche Bescheinigung brauchst du wann?
Bis 300 €: vereinfachter Nachweis
Für Spenden bis einschließlich 300 € genügt nach § 50 Abs. 4 EStDV ein vereinfachter Nachweis. Du brauchst:
- den Kontoauszug bzw. die Buchungsbestätigung der Bank, aus dem Empfänger und Betrag hervorgehen
- eine Kleinbetragsbescheinigung der Empfängerorganisation, die die Gemeinnützigkeit bestätigt
Beide zusammen sind ein vollwertiger steuerlicher Nachweis.
Über 300 €: Zuwendungsbescheinigung (Anlage 1)
Ab 301 € verlangt das Finanzamt die offizielle Zuwendungsbescheinigung im amtlichen Muster nach BMF-Anlage 1. Sie enthält:
- Name und Anschrift der gemeinnützigen Einrichtung
- Steuernummer und Datum der § 60a-AO-Anerkennung
- Name und Anschrift des Spenders
- Betrag in Ziffern und in Worten („in Buchstaben")
- Datum der Zuwendung
- Unterschrift bzw. maschinelle Erstellung mit entsprechendem Hinweis
Wir versenden beides automatisch per E-Mail innerhalb weniger Minuten nach der Spende. Du musst keine Bescheinigung anfordern.
Wo in der Steuererklärung eintragen?
In der Anlage „Sonderausgaben", Abschnitt „Spenden und Mitgliedsbeiträge". Bei der Online-Erklärung über ELSTER findest du die Felder im Schritt „Sonderausgaben → Spenden". Einzutragen sind:
- Empfänger (z. B. „EmpowerED Africa gUG, Lübeck")
- Steuernummer der Organisation (steht auf der Bescheinigung)
- Datum der Zuwendung
- Betrag
Wichtig: Belege schickst du nicht mit. Du musst sie nur auf Verlangen des Finanzamts vorlegen. Aufbewahren reicht.
Sachspenden, Aufwandsspenden, Mitgliedsbeiträge
Drei Sonderfälle, die häufig Verwirrung stiften:
- Sachspenden: Werden mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) angesetzt — bei gebrauchten Gegenständen mit dem realistischen Marktwert, nicht dem Neupreis. Die Organisation muss den Wert in der Bescheinigung dokumentieren.
- Aufwandsspenden: Wenn du Auslagen (z. B. Fahrtkosten) für eine Vereinsarbeit nicht erstattet bekommst, kann das als Geldspende behandelt werden — die Organisation muss aber satzungsgemäß einen Erstattungsanspruch vorgesehen haben.
- Mitgliedsbeiträge: Bei vielen, aber nicht allen gemeinnützigen Organisationen absetzbar. Bei Sport- und Geselligkeitsvereinen häufig nicht.
Wenn du im Ausland lebst
Wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist, kannst du Spenden an deutsche gemeinnützige Organisationen wie EmpowerED Africa gUG voll absetzen — egal wo die Mittel später eingesetzt werden. Wenn du in einem anderen EU-Land lebst, prüf dort die Regeln zur grenzüberschreitenden Spendenabsetzbarkeit (EU-Vorschrift erlaubt es, in vielen Ländern wird sie aber unterschiedlich umgesetzt).
Quellen
- § 10b EStG — Spenden als Sonderausgaben
- § 50 EStDV — Anforderungen an Zuwendungsbestätigungen
- § 52, § 60a, § 63 AO — Gemeinnützigkeitsrecht
- BMF-Schreiben „Amtliche Muster der Zuwendungsbestätigungen" (aktuelle Fassung auf bundesfinanzministerium.de)
Hinweis: Dieser Leitfaden ersetzt keine Steuerberatung. Bei größeren Spenden oder besonderen Konstellationen (z. B. Spende aus Erbschaft, Kapitalstock-Stiftung) sprich mit einer Steuerberatung — das spart oft mehr Steuern, als die Beratung kostet.