Transparenz
Wofür Spenden verwendet werden.
Wer um Vertrauen bittet, muss nachvollziehbar zeigen, wie Mittel verwendet werden. Hier ist unser aktueller Stand.
Mittelverwendung
Wohin die Spenden fließen.
Vorläufige Richtwerte basierend auf aktuellen Projektkosten. Tatsächliche Ist-Zahlen veröffentlichen wir im Jahresbericht.
Offizielle Dokumente
Belege, die du selbst prüfen kannst.
Satzung
Gesellschaftsvertrag mit gemeinnützigen Zwecken nach §52 AO.
§60a-Feststellungsbescheinigung
Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Lübeck nach §60a AO.
Handelsregisterauszug
HRB 26611 HL, Amtsgericht Lübeck.
Jahresbericht 2025
Tätigkeit und Mittelverwendung für das Geschäftsjahr 2025. PDF folgt nach Abschluss der Buchhaltung.
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Muster-Zuwendungsbescheinigung
Anlage 1 nach BMF-Vorschrift — so sieht die Bescheinigung für Spenden über 300 € aus, die du nach deiner Spende per E-Mail bekommst.
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Muster-Kleinbetragsbescheinigung
Vereinfachter Beleg nach § 50 Abs. 4 EStDV — so sieht die Bescheinigung für Spenden bis 300 € aus, zusammen mit dem Kontoauszug ein vollwertiger steuerlicher Nachweis.
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Transparenz-Fragen
Worauf es uns ankommt: jede Frage offen beantworten, auch die unbequemen.
Wie weist ihr nach, wofür Spenden verwendet wurden?
Wir führen gemeinnützige Buchhaltung — jede Ausgabe wird mit Beleg dokumentiert, die Mittelverwendung wird im Jahresbericht öffentlich aufgegliedert. Größere Anschaffungen wie Computer oder Starlink-Kit dokumentieren wir zusätzlich mit Foto und Datum auf den Projektseiten.
Wer kontrolliert die gUG?
Drei Ebenen: (1) Das Finanzamt prüft zunächst die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit; die tatsächliche Geschäftsführung und Mittelverwendung werden im Rahmen späterer steuerlicher Prüfungen relevant. (2) Geschäftsführer Tobias Segert ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel verantwortlich. (3) Ab dem ersten abgeschlossenen Berichtsjahr veröffentlichen wir einen jährlichen Tätigkeits- und Finanzbericht.
Wieviel Prozent gehen in die Verwaltung?
Aktuell rund 7 % — vor allem Bankgebühren, Versicherungen und Buchhaltungssoftware. Es gibt keine bezahlten Mitarbeitenden; Geschäftsführung und organisatorische Arbeit erfolgen ehrenamtlich. Wir streben langfristig eine Verwaltungsquote unter 10 % an.
Wer entscheidet über neue Projekte?
Die Geschäftsführung schlägt Projekte vor, die zur Satzung passen (Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Entwicklungszusammenarbeit, §52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 15 AO). Vor jedem Projekt erstellen wir eine schriftliche Bedarfs- und Wirkungs-Analyse. Schulen müssen nachvollziehbar eigene Ressourcen beitragen; ohne klare Eigenbeteiligung starten wir kein Projekt.
Was passiert, wenn ich falsche Spendenbescheinigung erhalte?
Schreib uns an info@empowered-africa.org. Wir korrigieren Bescheinigungen innerhalb eines Werktags, archivieren die korrigierte Fassung mit Verweis auf die ursprüngliche Bescheinigungsnummer und schicken dir das aktualisierte PDF.
Sind die Hardware und Spenden vor Diebstahl geschützt?
Das Eigentum bleibt bei der gUG. Mit jeder Schule schließen wir einen schriftlichen Nutzungsüberlassungsvertrag, der Eigentum, Nutzung und Verantwortung klärt. Die Hardware ist in den Räumen der Schule physisch gesichert. Der Vertrag stellt klar, dass Geräte nicht in Privat- oder Schuleigentum übergehen dürfen. Bei Verlust oder Zweckentfremdung dokumentieren wir den Vorgang und leiten geeignete Schritte ein.
Konkret helfen
Jede Spende unterstützt konkrete Arbeit vor Ort.
25 € können einen Monat Starlink-Internet für den Computerraum mitfinanzieren. 500 € können einen weiteren gebrauchten Schul-PC ermöglichen.
Die Zuwendungsbescheinigung wird per E-Mail zugesandt. Die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit wurden durch das Finanzamt Lübeck nach §60a AO festgestellt.
- 25 €kann einen Monat Starlink-Internet mitfinanzieren
- 150 €kann Lernmaterialien für eine Klasse mitfinanzieren
- 500 €kann einen weiteren Schul-PC mitfinanzieren